Wer einen, von einem Staat der Europäischen Union (EU) oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellten Führerschein mit ungebegrenzter Gültigkeit besitzt und seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, muss den ausländischen Führerschein innerhalb von zwei Jahren in einen italienischen Führerschein umwandeln lassen (Art. 136bis, Absatz 3 und Art. 126, Absatz 11 der Straßenverkehrsordnung). Bei nicht erfolgter Umwandlung ist eine Verwaltungsstrafe von 155 € bis 624 € vorgesehen und der ausländische Führerschein wird sofort entzogen.Für weitere Informationen und die Umwandlung des Führerscheins können Sie sich direkt an das Führerscheinamt der Autonomen Provinz Bozen, Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, Tel. 0471 415400, an eine Autoagentur oder an eine Fahrschule wenden.Wer hingegen einen gültigen Führerschein eines nicht zur EU (oder zum EWR) gehörenden Staates besitzt, darf diesen in Italien höchstens für ein Jahr ab Verlegung des Wohnsitzes nach Italien benutzen. Danach hat die Umwandlung zu erfolgen.