Der Mann hatte sich nicht schuldig bekannt, aber nach der Mittagspause ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, bei allen drei Buben Hand- und Oralverkehr durchgeführt zu haben.Aufgrund dessen hat der 75-Jährige die von der Opferanwältin geforderten Privatbeteiligtenansprüche von insgesamt 214.000 Euro anerkannt.Der Schuldspruch erfolgte im Sinne der Anklage wegen versuchter Vergewaltigung, Unzucht mit Unmündigen, schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie Verletzung eines Autoritätsverhältnisses.apa