Hund angefahren: Wegen „Fahrerflucht“ 389 Euro Strafe
Tief in die Tasche greifen muss ein Autofahrer aus Legnaro (Provinz Padua). Ihm wurde die neue Straßenverkehrsordnung zum Verhängnis.
Der 60-jährige Pensionist soll einen Hund angefahren und schwer verletzt auf der Fahrbahn liegen gelassen haben.
Da die neue Straßenverkehrsordnung ein derartiges Verhalten als Vergehen ahndet, muss der Herr nun 389 Straf-Euro hinblättern.
Der Hundebesitzer und Augenzeugen hatten nämlich das Kennzeichen des 60-Jährigen notiert und bei den Carabinieri Anzeige erstattet. Anhand dieser konnte der Pensionist ausfindig gemacht werden.
Er ist der erste Italiener, der wegen eines solchen Vergehens geahndet wird.
Das Strafausmaß reicht – laut neuer Straßenverkehrsordnung – in solchen Fällen von 389 Euro bis zu 1.559 Euro.