Donnerstag, 20. Oktober 2016

Nach tödlichem TGV-Unglück drei Verfahren wegen fahrlässiger Tötung

Nach dem tödlichen Bahnunglück im Elsass im November 2015 wird gegen drei Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung ermittelt. Die drei Mitarbeiter des Bahnkonzerns SNCF und ein Mitarbeiter eines Tochterunternehmens seien unter Polizeiaufsicht gestellt worden, berichtete der Regionalsender „France Bleu Alsace“ am Mittwochabend.









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