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Artikel vom 08. August 2012
Als ersten Schritt wird das „betroffene“ T-Shirt im Internet mit der Grußformel „grieß enk“ angeboten, „dafür gibt es derzeit keinen Wortmarkenschutz“, sagte Reindl.
„Eigentlich hat das als Spaßgeschichte begonnen“, erzählte der 30-jährige Tiroler. 2007 habe er im Internet ausprobieren wollen, wie ein Webshop funktioniere. Hauptberuflich betreibe er eine Werbeagentur.
Ohne viel Werbung für seinen Shop zu machen, verkaufe er bisher „fünf bis sechs“ T-Shirts in der Woche. Ob sich das durch das mediale Interesse jetzt ändere, könne er vorerst nicht abschätzen.
Gegen Schutz der unter anderem in Tirol gängigen Grußformel werde er sich nun auf jeden Fall vorgehen, sagte der Ötztaler. Mit einem Löschungsantrag wolle er sich zur Wehr setzen und hoffe, demnächst das umstrittene T-Shirt wieder ganz legal anbieten zu können.
Eine Firma aus Deutschland hatte sich den Gruß 2011 patentieren lassen. Für 900 Euro ist „Griaß di“ somit eine geschützte Wortmarke und – vorerst – bis 2021 in deutscher Hand.
apa
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Sachfahnder
08.08.2012 16:27
Der Herr Philipp Reindl, möge doch bitte mal seine Kontaktdaten an: d63755@t-online.de senden!
Ich möchte ihm 2-3 der besten Anwälte für Warenzeichenrecht in Deutschland nennen!
Yellove
08.08.2012 15:20
So viel ich weiß, dürfen Wörter welche im täglichen Leben üblich sind nicht patentiert werden.
2 Kommentare