Montag, 25. September 2017
Transsexueller ist rechtliche Mutter seines Kindes
Ein Transsexueller ist rechtlich gesehen die Mutter eines von ihm geborenen Kindes. Das gilt auch dann, wenn er seine Geschlechtszugehörigkeit bereits vor der Geburt von Frau zu Mann hat ändern lassen, stellte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag mitgeteilten Beschluss fest.
Laut Bundesgerichtshof ist ein Transsexueller rechtlich gesehen die Mutter eines von ihm geborenen Kindes. - Foto: © APA/DPA