Montag, 23. Februar 2015
Asche im Freien verstreuen: Gemeinden sind säumig
Die Asche des Verstorbenen an einem besonderen Ort verstreuen. Diese Möglichkeit sieht eine Durchführungsverordnung von 2012 vor. Doch bis jetzt hat keine Gemeinde einen entsprechenden Ort außerhalb des Friedhofs dafür ausgewiesen.
Ein Platz zum verstreuen der Asche muss vorgesehen werden.