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Artikel vom 18. Juli 2012

„Bewusst mit AIDS infiziert“ - Mann klagt Südtiroler

Vor dem Bozner Landesgericht läuft derzeit ein ungewöhnliches Schadenersatzverfahren. Ein 44-Jähriger aus Deutschland verklagt einen 36-jährigen Südtiroler, mit dem er eine Beziehung hatte.

aids-Test, Bluttest
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Vor der Beziehung, die im Jahr 2004 begann, unterzogen sie sich einem HIV-Test, der für beide negativ ausfiel.

Im Falle eines Seitensprunges vereinbarten beide sich zu schützen, um eine Ansteckung mit dem HIV-Virus zu vermeiden.

Im September 2010 traten beim Deutschen jedoch gesundheitliche Probleme auf – was sich wenig später als HIV-Ansteckung - allgemein als AIDS-Krankheit bekannt - entpuppte.

Wenige Monate zuvor war ein HIV-Test beim 44-Jährigen noch negativ ausgefallen.

Damit konfrontiert, soll ihm der Südtiroler einen Test vorgelegt haben, der ihm bescheinigte, gesund zu sein, obwohl er schon seit Anfang 2010 HIV-positiv gewesen sein soll.

Gegenüber drei Zeugen soll der 36-Jährige zugegeben haben, mit anderen Männern zusammen gewesen zu sein und trotzdem mit seinem Freund ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Das negative Testergebnis soll er gefälscht haben.

Der 44-jährige Deutsche, der von der Rechtsanwaltskanzlei Markus Wenter/Martin Gabrieli vertreten wird, wirft seinem Ex-Freund vor, ihn bewusst infiziert zu haben.

Deshalb hat er am Bozner Landesgericht ein Beweissicherungsverfahren beantragt. Dadurch sollte geklärt werden, wann und durch wen er infiziert wurde.

Da der Südtiroler den Bluttest verweigert, muss der 44-Jährige auf ein Schadenersatzverfahren setzen. Er könnte eine Summe fordern, die wohl nicht unter 500.000 Euro liegt.

In Deutschland läuft im gleichen Fall ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung.