Der Feuerwehrdienst in Südtirol ist laut Zuschrift der Genannten mit Landesgesetz Nr. 15 vom 18. Dezember 2012 gut geregelt: Jede Gemeinde sei demnach auf ihrem Gebiet für den Feuerwehrdienst verantwortlich.„Wir weisen darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren und den Gemeindeverwaltungen – mit Ausnahme von Waidbruck – bestens funktioniert und die Tätigkeit der Wehren von allen Bürgermeistern immer wieder lobend hervorgehoben wird“, wird erklärt.Die Probleme in Waidbruck sind laut den Genannten wegen interner Streitigkeiten Einzelner im Ort entstanden und haben mit dem Feuerwehrdienst als Ganzem nichts zu tun: „Leider wird dem gesamten Feuerwehrwesen dadurch ein beträchtlicher Schaden zugefügt. Dies müssen die betreffenden Personen verantworten.“___________________________________________________________Welche Konsequenzen das Land also zieht? Das lesen Sie in der Mittwoch-Ausgabe des Tagblatts „Dolomiten“.