Sonntag, 12. Februar 2012
10. März 2010
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Lokal

Energetische Sanierung: Neue Mindeststandards

Wer saniert, spart Geld und Energie. Bis die Kosten aber zum Nutzen werden, gilt es viel Bürokratie zu bewältigen. Mit 14. März tritt ein Gesetz in Kraft, welches neue Mindeststandards für das energetische Sanieren festlegt.

Detail am Rande: Mit Ende des Jahres läuft die 55-prozentige Steuerreduzierung für energetische Sanierungsarbeiten aus. Knappe zehn Monate vor Fristende sind nun neue Mindeststandards festgelegt worden, schreibt die Verbraucherzentrale Südtirol.

Das heißt: Rückwirkend auf den 1. Jänner 2010 müssen alle Konsumenten, die energetische Sanierungsarbeiten in Angriff genommen haben oder solche planen, die neuen Regeln einhalten.

Änderungen bei Berechnungsmodalitäten und bei den U-Werten

Neuerungen gibt es nicht nur was die Berechnungsmodalitäten hinsichtlich Heizanlagen betrifft, die mit Biomasse betrieben werden. Auch bei den U-Werten, die sich auf die einzuhaltenden Wärmedämmwerte beziehen, gibt es Änderungen. Genaue Auskünfte hierzu gibt die Verbraucherzentrale Südtirol, die dienstags auch eine telefonische Kurzberatung (0471/301403) anbietet.

Fünfjährige Steuerreduzierung bleibt aufrecht

Alles beim Alten bleibt in Sachen Steuerreduzierung von 55 Prozent. Diese muss auch weiterhin zu gleichen Teilen auf fünf Jahre aufgegliedert werden. Allerdings: Wie oben erwähnt, läuft die Steuerreduzierung mit Jahresende aus.

Die Steuerreduzierung erhalten Konsumenten, wenn sie Sanierungsarbeiten zur energietechnischen Optimierung von bestehenden Gebäuden (Gesamtsanierung) leisten. Begünstigt werden auch Wärmedämmarbeiten an Mauern, Dächern, Decken, Böden sowie der Austausch der Fenster einschließlich der Fensterstöcke.

Die erwähnte Steuerreduzierung gilt auch dann, wenn alte Heizanlagen durch einen Brennwertkessel, eine Geothermieanlage oder eine Wärmepumpe ersetzt werden. Das Verteilersystem muss dann aber entsprechend angepasst werden.

55 Prozent Steuerbegünstigung gibt es auch bei der Anschaffung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung.

Neue Förderrichtlinien des Landes: Vorstellung am Donnerstag

Das Land Südtirol hat in den Bereichen Energieeinsparung und erneuerbare Energien ebenfalls neue Richtlinien erstellt. Diese werden am Donnerstag von Umweltlandesrat Michl Laimer im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Zwei vorrangige Ziele verfolgt die Landesregierung bei der Energieeinsparung und den erneuerbaren Energien. Zum einen geht es um die Steigerung der Energieeffizienz, also um die Senkung des Energieverbrauchs durch eine Optimierung der Gebäudehülle. Ziel Nummer zwei ist, den verbleibenden Wärmebedarf aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Auf diese beiden Ziele ist auch die neu gefasste Förderpolitik des Landes ausgerichtet.

stol




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