Fasching: Landesämter an zwei Nachmittagen geschlossen
Auch in diesem Jahr bleiben die Landesämter am Unsinnigen Donnerstag, 11. Februar, und am Faschingsdienstag, 16. Februar, jeweils nachmittags geschlossen.
Die nachmittägliche Schließung der Landesämter an den traditionellen Faschingsfeiertagen ist gesetzlich vorgesehen.
Ebenso geschlossen bleiben die Ämter am Dienstagnachmittag kommender Woche, 16. Februar. An diesen beiden Tagen werden die wichtigsten Dienste gewährleistet, etwa jene der Feuerwehr, der Verkehrsmeldezentrale, des Wetterdienstes, der Forstverwaltung und des Straßendiensts.