Dienstag, 1. Dezember 2015

Für das Studieren nach dem Studieren gibt's Geld

Das Land Südtirol fördert auch im akademischen Jahr 2015/16 Studierende, die im Anschluss an ihr mindestens dreijähriges Hochschulstudium eine postuniversitäre Ausbildung absolvieren. Unterstützung gibt es für Forschungsdoktorate, postuniversitäre Master, Spezialisierungskurse sowie Ausbildungs- und Berufspraktika, wobei das abgeschlossene Studium nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen darf.

Um Förderung ansuchen können Studierende, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 ihre postgraduale Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen. - Foto: © shutterstock









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