Rückvergütungsgesuche für eine indirekte Krankenhausbetreuung - also Krankenhausaufenthalte in nicht vertragsgebundenen Kliniken - sind seit dem 28. Dezember 2011 an die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) gebunden.
Das teilt der Steuerdienst Caaf des AGB/CGIL mit.
Dies bedeute, dass vor der Abgabe des Gesuches um Rückvergütung die EEVE gemacht werden müsse.
Betroffen von dieser neuen Maßnahme sind ca. 3.000 Südtiroler. Die Gesuche um Rückvergütung müssen innerhalb von sechs Monaten ab Entlassung eingereicht werden.