Mit dem Personalgesetz vom Mai 2015 hatte die Landesregierung nämlich das sog. Madia-Gesetz für die öffentliche Verwaltung rezipiert. Dieses untersagt, Pensionisten mit Leitungsfunktionen im öffentlichen Bereich zu betrauen.Die Frage, ob dies auf Eduard Egarter Vigl zutrifft, warf als erste die Landtagsabgeordnete Elena Artioli auf. Der ehemalige Leibarzt der Gletschermumie Ötzi und Pathologe am Bozner Krankenhaus war seit 2009 wissenschaftlicher Leiter der Fachhochschule Claudiana. Am 7. Oktober 2014 hatte die Landesregierung seinen Auftrag für weitere 5 Jahre verlängert.Was folgte, war ein Rechtsgutachten auf das andere. Mit dem Ergebnis, dass Egarter tatsächlich unters Madia-Gesetz falle, weshalb die Landesregierung nun seinen Vertrag widerrief. Allerdings wird die Trennung ein gerichtliches Nachspiel haben.bv/D____________________________________________________________________„Natürlich werde ich klagen“, sagt Pathologe Egarter Vigl dem Tagblatt „Dolomiten“. Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Mittwoch-Ausgabe.