Samstag, 04. Februar 2012
10. September 2010
Heiner Nicolussi Leck © 2010 Heiner Nicolussi Leck Heiner Nicolussi Leck © 2010 Heiner Nicolussi Leck Heiner Nicolussi Leck © 2010 D Heiner Nicolussi Leck Heiner Nicolussi Leck © 2010 D Heiner Nicolussi Leck
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"Permanente Flickschusterei"

In keinem europäischen Land gibt es so viele Anwälte wie in Italien. Während in Italien auf jeden Berufsrichter 26 Anwälte entfallen - in Südtirol 16 -, sind es in Frankreich und in Deutschland nur sieben und in England gar nur drei.

STOL hat mit dem Präsidenten der Südtiroler Rechtsanwaltskammer Heiner Nicolussi Leck über diese überraschend großen Unterschiede, über die Situation der Justiz in Südtirol und über den Beruf des Anwalts gesprochen.

Südtirol Online: Gibt es in Südtirol zu viele Anwälte oder zu wenig Richter?

Heiner Nicolussi Leck: Mit Sicherheit zu wenig Richter. Die Frage, ob es zu viele Anwälte gibt, stellt sich nicht, denn dann könnte man auch fragen, ob es zu viele Geschäfte oder Gasthäuser gibt. Es gibt immer so viele Anwälte, wie der Markt trägt. Wer mit seiner Arbeit als Anwalt nicht genug verdient, um normal leben zu können, wird den Beruf aufgeben. Und gibt es viele Anwälte, ist das für die Bevölkerung ein Vorteil, denn dann hat sie eine große Auswahl.

STOL: Wie viele Anwälte sind in der Südtiroler Rechtsanwaltskammer eingeschrieben?

Nicolussi Leck: Fast 800 und beinahe alle sind aktiv. Wer nicht mehr als Anwalt arbeitet, hat keinen Grund, weiterhin Beiträge zu zahlen.

STOL: Wie viele neue Anwälte kommen in Südtirol jedes Jahr hinzu, wie viele hören auf?

Nicolussi Leck: Zwischen 30 und 50 kommen jährlich hinzu. Relativ wenige geben ihre Aktivität auf. Es gibt ja keine Zwangspensionierung. Anwälte können arbeiten, solange sie wollen. Zweifelsohne ist die Zahl der Anwälte in Italien, aber auch in Südtirol in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Offensichtlich ist Bedarf vorhanden.

STOL: Ist die Zahl der Streitfälle in den vergangenen Jahren proportional zur Zahl der neuen Anwälte gestiegen?

Nicolussi Leck: Ja. Das ist aber nicht nur in Südtirol, sondern auf dem gesamten Staatsgebiet. Die Produktion an neuen Gesetzen, Normen und Bestimmungen seit den 60er-Jahren ist exponentiell und inflationär. Und jeden Tag kommt mehr hinzu. Gesetze werden nicht organisch durchdacht und in einem Guss erlassen, sondern es gibt permanent Flickschusterei. Das passiert nicht nur im Staat, sondern auch auf Landesebene. Alles wird komplizierter. Wer die Gesetze einhalten will, ist oft nicht mehr im Stande, sie ohne fachkundige Hilfe zu durchblicken. Deshalb ist der Bedarf an Beratung durch Rechtsanwälte sehr stark gestiegen. Anwälte kümmern sich ja nicht nur um gerichtliche Streitfälle.

STOL: Dass die Gerichte überlastet sind, liegt also nicht an der Streitlust der Südtiroler?

Nicolussi Leck: Nein, die Streitlust der Südtiroler ist klein, denn einen Prozess durchstehen zu müssen ist abschreckend. Dabei sind wir in Südtirol trotz aller Schwierigkeiten der Justiz - im Vergleich zu den anderen Regionen - noch in einer glücklichen Lage. Unsere Gerichte gelangen recht schnell zu Urteilen.

STOL: Ihre Vorgängerin, die Ex-Präsidentin der Rechtsanwaltskammer von Bozen, Maria Carmela Carriere, hatte im April 2009 vor einem "Kollaps der Justiz am Bozner Landesgericht" gewarnt. Wie ist die Situation heute?

Nicolussi Leck: Ich muss den Richtern und dem Kanzleipersonal meine Anerkennung dafür ausdrücken, dass sie trotz schwierigster Bedingungen die Sachen weiterbringen und ernsthaft an Lösungen interessiert sind. Sie versuchen den Laden in Schwung zu halten, obwohl die Situation für sie sehr schwierig ist. Abgesehen davon, dass die Stellenpläne ohnehin schon niedrig angesetzt sind, fehlt ein Drittel der Richter und die Hälfte der Staatsanwälte. Vom Kanzleipersonal gar nicht zu reden. Trotzdem geht es in Südtirol einigermaßen. Insgesamt gesehen ist es eine aber ‚Viecherei‘, wie der Staat mit seinen Richtern und mit seiner Justiz mit den Bürgern umgeht. Wenn der Staat Stellen nicht besetzt, ist das Gerechtigkeitsverweigerung.

STOL: Die Reform des Anwaltsberufes in Italien ist überfällig. Seit 1933 hat sich kaum etwas getan. Wie geht es weiter?

Nicolussi Leck: Der Gesetzgeber muss über eine grundsätzliche Frage zwischen zwei sehr verschiedenen Modellen entscheiden. Beim angelsächsisch-neoliberalen Modell wird der Anwalt nach dem Ergebnis bezahlt. Nur wenn er gewinnt er, kassiert er. Er ist wie ein Unternehmer. Da es keine Tarifordnung gibt, er also nicht für seine Arbeit bezahlt wird, wenn er den Prozess verliert, arbeitet er mit hohem Risiko: Wenn er z.B. für einen Klienten vor Gericht einen Schadensersatz einfordert und den Prozess verliert, muss ihm der Kunde nichts zahlen. Der Anwalt hat in diesem Fall umsonst gearbeitet. Gewinnt er aber den Prozess, kann er bis zur Hälfte der Summe kassieren. Dann gibt es das derzeit bei uns gültige kontinentaleuropäische Modell, bei dem Anwälte Mitarbeiter der Justiz sind. Sie sind neutral und haben keine eigenen Interessen, denn sie werden über fixe Tarife bezahlt, egal wie der Prozess ausgeht. Beide Modelle widersprechen sich, wobei ich hoffe, dass sich das angelsächsische Modell bei uns nicht durchsetzt.

STOL: Wie weit ist die Reform, die von der Regierung geplant ist?

Nicolussi Leck: Es gibt einen Gesetzestext, der von der Regierung, dem Parlament und der gesamtstaatlichen Anwaltsvertretung ausgearbeitet wurde. Dieser Gesetzentwurf liegt im Senat und wird kontrovers debattiert. Natürlich gibt es im Parlament auch Gegner, die die Verabschiedung bremsen. Die Regierung ist aber nicht daran interessiert, sich mit Problemen zu belasten, da sie derzeit genug andere Probleme hat. Wir sind wieder einmal auf ein Nebengleis abgeschoben worden.

STOL: Wie stehen Sie zum Schlichtungsverfahren, das mi Frühjahr 2011 an den italienischen Gerichten eingeführt wird?

Nicolussi Leck: Das Gesetz zur Entlastung der Gerichte sieht vor, dass es in vielen Fällen verpflichtend, in anderen freiwillig, vor Prozessbeginn eine Schlichtungsphase geben wird. Der Gedanke ist: Alle Verfahren, die so wegfallen, kommen nicht vor Gericht. Dadurch soll die Justiz entlastet werden, was ein großer Trugschluss ist. Eine Schlichtung gelingt nicht vor einem Prozess. Denn dann glaubt noch jeder im Recht zu sein und lässt sich kaum auf eine Schlichtung ein. Das macht erst während eines Prozesses Sinn, wenn beide Parteien die Nase voll haben und merken, dass alles zu lange dauert und die ursprünglichen Erwartungen nicht erfüllt werden. Dann kann man mit den Prozessierenden reden. Trotz allem ist das Schlichtungsverfahren eine Chance, auch für Anwälte. Deshalb wird die Rechtsanwaltskammer Bozen eine Schlichtungsstelle einrichten.

STOL: Was sagen Sie zur Situation von Junganwälten in Südtirol?

Nicolussi Leck: Es ist heute sicher nicht leicht, sich als junger Anwalt selbständig zu machen und genügend Klienten zu finden, um eine gutgehende Kanzlei betreiben zu können. Trotzdem gibt es unternehmerisch denkende und risikobereite Junganwälte, die den Sprung wagen und ich habe noch von keinem gehört, der seine Kanzlei zusperren musste. Sicher ist es mühsam und nicht billig eine eigene Kanzlei aufzubauen. Aber Einzelkanzleien ja nicht das einzige denkbare Modell. Es gibt immer mehr Anwälte, die sich dafür entscheiden, zusammen mit anderen Kollegen eine Kanzlei aufzubauen. Das hat den Vorteil, dass man sich in einem solchen Anwaltsbüro spezialisieren und so mehrere Fachbereiche für Klienten abdecken kann. Das ist für Junganwälte durchaus ein gangbarer Weg. Ein Anwalt muss ja nicht immer als Einzelkämpfer in die absolute Selbständigkeit gehen.

STOL: Würden Sie heute einem Maturanten ein Studium der Rechtswissenschaften mit dem Berufsziel Anwalt empfehlen?

Nicolussi Leck: Ich gebe keine Empfehlungen ab. Das muss jeder für sich entscheiden. Sicher ist, dass das Studium der Rechtswissenschaften für einen Uni-Absolventen eine Fahrkarte zu vielen Berufen ist, nicht nur zu dem des Anwalts. Wenn ich Medizin studiere, kann ich Arzt werden, studiere ich Jus, kann ich vieles machen. Wenn man sich nach dem Jus-Studium für den Anwaltsberuf entscheidet, muss man klar sehen: Nicht jeder gute Jurist ist zwangsläufig ein guter Anwalt. Ein Rechtsanwalt muss gut kommunizieren und mit Klienten, mit dem Gericht, Verhandlungspartnern und Behörden gut umgehen können und er muss analytisch und strategisch denken können.

STOL: Wie stehen Sie zum Thema Internet-Kanzleien?

Nicolussi Leck: Das ist eine Möglichkeit, unternehmerisch tätig zu werden, hat aber nichts mehr mit dem klassischen Berufsbild des Anwalts zu tun. Schließlich ist das persönliche Vertrauensverhältnis zum Mandanten nicht mehr gegeben.

STOL: Internet-Kanzleien können problemlos auf ausländischen Websites laufen, aber dennoch den italienischen Markt ansprechen. Das bedeutet, dass auch Personen online Beratung anbieten können, die die Anwaltsprüfung nicht gemacht oder nicht einmal ein Uni-Studium abgeschlossen haben. Wie reagieren die Rechtsanwaltskammern in Italien auf solche bedrohlichen Angebote?

Nicolussi Leck: Als Rechtsanwaltskammer haben wir nur Einfluss auf unsere Mitglieder. Wenn sie sich nicht an die Regeln halten, können wir sie disziplinarisch maßregeln. Auf die Gesetzgebung haben wir ja keinen Einfluss. Als Standesvertretung werden wir aber natürlich alles tun, um auf nationaler und internationaler Ebene Garantien zu erzwingen, dass im Internet kein Schindluder getrieben werden kann.

Interview: Rupert Bertagnolli




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