Sonntag, 12. Februar 2012
31. Juli 2010
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Lokal

Radar: Strafen gehen zur Hälfte ans Land

Wenn eine Gemeinde in Südtirol ab Sonntag mit ihrem Radargerät auf die Jagd nach Schnellfahrern geht, dann verdient auch das Land mit: Denn mit der neuen Straßenverkehrsordnung müssen Gemeinden und Polizeiorgane die Einnahmen mit dem Land als Eigentümer der Straßen teilen.

Eingebracht haben diesen Änderungsantrag die SVP-Parlamentarier. „Ursprünglich war vorgesehen, dass nur die Einnahmen der Gemeindepolizei aus den Radarfallen zur Hälfte abgegeben werden müssen und zwar an die ANAS“, erklärt der Kammerabgeordnete Karl Zeller.

„Weil bei uns aber die ANAS keine Straßen mehr besitzt, haben wir Wert darauf gelegt, dass der Eigentümer der Straßen zum Nutznießer wird, bei uns also das Land.“

Außerdem sei es der SVP gelungen, die Beschränkung nur auf die Gemeindepolizei aufzuheben. Fortan müssen Gemeinden und alle Ordnungshüter alle Strafen, die aufgrund der Bilder der Radargeräte verhängt werden, mit dem Land teilen.

Die Geldmittel müssen für die Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen der Straßen eingesetzt werden. „Und können nicht mehr zweckentfremdet werden“, so Zeller. Denn so manche Gemeinde habe „einen großen Teil ihres Haushaltes mit den Strafen bestritten“.

Mit der Änderung werde somit sichergestellt, dass die Radarfallen tatsächlich der „Verkehrssicherheit dienen und nicht der Abzocke der Bürger“, so Zeller. Ursprünglich hatten die SVP-Parlamentarier gar vorgesehen, die Strafgelder zur Gänze dem Land zuzuschreiben.

Bisher nicht zulässig, hierzulande aber praktiziert wurde, dass die Sponsoren der Sportvereine ihre Werbeaufschriften auf den Fahrzeugen der Sportvereine anbringen dürfen. Weil Polizeiorgane dies zuletzt vermehrt kontrolliert hätten und Sponsoren abzuspringen drohten, habe der Verband der Südtiroler Sportvereine (VSS) die SVP-Parlamentarier um Hilfe gebeten – mit Erfolg.

„Innerhalb 13. Oktober muss die Regierung die entsprechende Durchführungsbestimmung ändern und die Werbeaufschriften für gemeinnützige Vereine und für vom CONI anerkannte Sportvereine zulassen“, erklärt Zeller.

Ebenfalls noch auf ein Dekret warten muss die von der SVP mit Erfolg eingebrachte Bestimmung, wonach nach Abzug von Führerscheinpunkten aufgrund bestimmter Übertretungen bis zu fünf Punkte durch Kurse im Fahrsicherheitszentrum gewonnen werden können.

wib/D




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