Schulkalender: Schulgewerkschaften wenden sich an Regierungskommissariat
Die Diskussion um die Fünf-Tage-Woche ist noch nicht zu Ende: Nun wenden sich die Schulgewerkschaften an das Regierungskommissariat.
Die Schulgewerkschaften haben eine Interpellation an das Regierungskommissariat eingereicht, um die letzten Rechtsnormen des Landes bezüglich Schulkalender einer Prüfung zu unterziehen.
„Die Regierung und das Bildungsministerium sollen deren Rechtmäßigkeit überprüfen“, heißt es in einer gemeinsame Aussendung der Gewerkschaften CGIL/AGB, SGB/CISL, UIL/SGK und SSG/ASGB.
Die Einwände der Gewerkschaften beziehen sich dabei auf drei Punkte.
Erstens: In der Definition der wesentlichen Grundsätze der Schulautonomie, die in der Verfassung verankert ist, beschließe der staatliche Gesetzgeber, dass die Schule, dank ihrer organisatorischen Autonomie, zwischen einer Fünf-oder Sechs-Tage-Woche frei entscheiden und Anpassungen des Schulkalenders vornehmen kann, so die Schulgewerkschaften.
Zweitens: Die Regelung, dass nur eine qualifizierte Mehrheit im Schulrat beschließen kann, verletze selbst das Landesgesetz, nach dem „die Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder gefasst werden, sofern ein einschlägiges Gesetz oder die Satzung nicht anders bestimmt.“
Und drittens: Ein einfacher Beschluss der Landesregierung könne nicht die gesamte verpflichtende Unterrichtszeit um 5 Prozent kürzen, so die Schulgewerkschaften. Die Unterrichtszeit werde in den Rahmenrichtlinien definiert und brauche das Gutachten des Obersten Schulrates. Das aktuelle Unterrichtsstundenjahreskontingent liege bereits in mehreren Fällen unter den gesamtstaatlichen Kontingenten, deshalb müsse eine weitere Kürzung begründet werden.