Werbung - Redaktion - Montag, 21. Mai 2012
23. Februar 2012
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Lokal

„Spielräume nutzen“: ASGB gegen IMU auf Erstwohnung

Wenn es um die neu eingeführte Immobiliensteuer (IMU) geht, sollten die zur Verfügung stehenden gesetzgeberischen Spielräume voll genutzt werden, unterstreicht der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB).

Der ASGB fordert die Südtiroler Gemeinden und das Land auf, die Südtiroler von der Besteuerung der Erstwohnung zu befreien. „Land und Gemeinden müssen in diesen Krisenzeiten konkrete Zeichen setzen, um den enormen und steigenden Steuer- und Abgabendruck, der auf den Südtirolern und ihren Familien lastet, spürbar zu reduzieren. Dafür ist es notwendig, die Erstwohnung samt Zubehör gänzlich von der IMU zu befreien“, fordert der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett.

Die Politik selbst betone oft, dass ein Eigenheim auch eine vernünftige Art der Altersvorsorge darstellt. Dann dürfe aber konsequenterweise diese vor allem für lohnabhängige Arbeitnehmer mühsame Investition nicht auch noch mit einer jährlichen Steuer bestraft werden, betont Tschenett.

„Das Autonomiestatut gibt dem Land die Möglichkeit, mit einem eigenen Landesgesetz die Gemeinden zu ermächtigen, die Hebesätze zu ändern sowie Freibeträge oder auch die gänzliche Befreiung von der Immobiliensteuer vorzusehen. Wir berufen uns vor allem auf letztere Möglichkeit für die Erstwohnung“, erklärt Tschenett.

Bei der IMU handle es sich um eine Wiedereinführung der sogenannten ICI. Allerdings sei, so der ASGB-Vorsitzende, die Berechnungsgrundlage der IMU deutlich erhöht worden, was die Ungerechtigkeit dieser Steuer noch deutlicher mache.




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