Der ehemalige SEL-Präsident und der damalige Präsident des Aufsichtsrates waren in Bozen im Rahmen des Prozesses um den Ankauf des Kraftwerkes Mittewald in zwei Instanzen des Betruges schuldig gesprochen worden (STOL hat berichtet). Am Dienstag wurde das Urteil im Verfahren vor dem römischen Kassationsgericht verkündet. Der Ausgang war dabei alles andere als fix.Wie das Tagblatt "Dolomiten" am Dienstag berichtet, gab es wegen des äußerst komplexen italienischen Verjährungsgesetzes drei verschiedene Szenarien für den Ausgang des Verfahrens: 1. Der Schuldspruch aus zweiter Instanz wird bestätigt, dann wurde das Verfahren innerhalb der Verjährungsfrist abgeschlossen. 2. Die Kassation verwirft das Urteil aus zweiter Instanz. Damit wäre das Verfahren seit 12. Juni verjährt, Stocker und Pircher wären automatisch freigesprochen.3. Das Gericht sieht das strafrechtliche Verfahren als verjährt an, prüft aber, ob der Schuldspruch inhaltlich richtig war. Wenn ja, kann die SEL als Nebenkläger Schadenersatz von Stocker und Pircher einklagen.Schuldspruch bestätigt - Verurteilte klagen weiterEs kam schlussendlich so, wie in Szenario 1. Die Kassation bestätigte das Urteil aus zweiter Instanz, indem es den Rekurs von Stocker und Pircher für unzulässig erklärte. Damit wurde das Verfahren innerhalb der Verjährungsfrist abgeschlossen. Das bedeutet für die beiden Verurteilten je eine bedingte Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten - entsprechend dem Urteils nach verkürztem Verfahren am Oberlandesgericht. stol/cu___________________________________Weitere Hintergründe und Details lesen Sie im Tagblatt "Dolomiten" von Mittwoch.