© 2010 STOL Die Telefonnummer suchen sich die Verkäufer einfach aus dem Telefonbuch heraus
© 2010 STOL Die Telefonnummer suchen sich die Verkäufer einfach aus dem Telefonbuch heraus
Im letzten Teil in der STOL-Serie über die häufigsten Tricks von Betrügern geht es um Abos von Zeitschriften, die von Drückerkolonnen telefonisch vertrieben werden.
Besonders wenn es sich um Zeitschriften nützlicher Organisationen handelt, so z.B. beim Verkauf von vermeintlichen Polizei-Publikationen, fallen Personen auf diesen Trick herein.
Ugo Lazzara vom Fahndungskommando der Bozner Quästur stellt klar: „Die Polizei verkauft keine solchen Zeitschriftenabos.“ Und doch: „Auf diesen Trick fallen vor allem Selbständige herein.“
Die Masche ist einfach, aber wirksam: Der betrügerische Verkäufer sucht sich ein Opfer aus dem Telefonbuch und ruft an. Dabei gibt er sich als Mitarbeiter der Polizei aus und bietet das Abonnement einer Polizeizeitschrift an, nicht ohne zu betonen, dass das Abo einer guten Sache diene.
Das Geld komme der Polizei für den Ankauf neuer Geräte und Autos, den Hinterbliebenen von Polizisten, die während des Dienstes ums Leben gekommen sind, oder aber der Ausbildung von Polizisten zugute.
„Die Kosten für so ein Abonnement werden mit rund 150 Euro angegeben“, so Lazzara. Da es sich um einen durchaus plausiblen Preis handle, seien viele bereit, ihn zu zahlen und die Zeitschrift zu abonnieren.
Das Abo gibt es wirklich
Herausgegeben werden diese Zeitschriften von Berufsverbänden. Der Betrug an der Sache sei, dass sich der Verkäufer am Telefon als Polizist ausgebe und falsche Tatsachen vortäusche.
„Die Polizei selbst verkauft weder Zeitschriften, noch bittet sie die Bevölkerung um Geld“, betont Lazzara.
Auch bei diesem Betrug sei es schwierig, dagegen etwas auszurichten. „Im Falle einer Anzeige wird der Betroffene natürlich leugnen, sich am Telefon als Polizist ausgegeben zu haben.“
Bessere stünden die Chancen, wenn es mehrere Kläger gibt. „Dann wird es für den Betroffenen schwieriger, sich herauszureden“, weiß Lazzara.
Langfristig etwas zu ändern sei aber auch bei einer erfolgreichen Klage unwahrscheinlich: Die Berufsverbände beauftragen nämlich sogenannte Sub-Unternehmen mit dem Verkauf.
„Im Vertrag stellen die Berufsverbände zwar klar, dass man sich nicht als Polizist auszugeben hat, am Ende wird den Verkäufern aber trotzdem aufgetragen, diesen Trick anzuwenden.“
Auch wenn ein Berufsverband demnach von der Justiz gezwungen werde, sich von einer Vertreiberfirma zu trennen, werde das Spiel bei der nächsten weitergespielt.
Lesen Sie morgen: Polizei gibt Tipps gegen Betrugsfallen
Barbara Raich/rb
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