Freitag, 9. Oktober 2015

Versicherungsabschnitt an der Scheibe bald nicht mehr nötig

Am 18. Oktober verfällt für Fahrzeugeigentümer die Pflicht, den Versicherungsabschnitt an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen. Künftig können die Ordnungskräfte über das Nummernschild prüfen, ob die Versicherung bezahlt ist, heißt es vom Kraftfahrzeugamt des Landes.

Foto: © shutterstock









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