Werbung - Redaktion - Montag, 21. Mai 2012
22. Februar 2012
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Lokal

Zahlen für ausgebüchstes Schaf

Ein Schaf, das durch ein Loch im Zaun auf die Gampenstraße ausgebüchst ist, wurde einem Motorradfahrer zum Verhängnis: Beim Sturz zog er sich Verletzungen am linken Knie zu. Sein Schaden sei laut Gerichtsurteil mit 13.480 Euro zu vergüten. Zahlen muss der „Moarhof“-Bauer Alois Geiser.

 

Der Unfall hatte sich im Mai 2008 ereignet. Der bundesdeutsche Urlauber fuhr als erster in einer Gruppe von Motorradfahrern. Wie sein Hintermann später vor Richterin Consuelo Pasquali an der Außenstelle Meran des Landesgerichtes aussagte, sei plötzlich ein Schaf auf die Fahrbahn gelaufen.

Der Motorradfahrer habe nicht mehr ausweichen können, es kam zum Zusammenstoß. Sowohl Mensch als auch Tier wurden verletzt. Laut Unfallerhebungen der Carabineri war das Schaf durch ein Loch im Zaun auf die Gampenstraße gelangt.

Der Motorradfahrer, der von der Rechtsanwaltskanzlei Wenter & Gabrieli vertreten wurde, klagte beim Besitzer des Tieres, Alois Geiser vom „Moarhof“ in Unsere Liebe Frau im Walde, Schadenersatz ein.

Geiser hat sich nicht  in das Zivilverfahren eingelassen und wurde vor Gericht für  säumig erklärt. Das hatte aber auf die Feststellung der Schuldfrage keinen Einfluss.

Einem Entscheid des Kassationsgerichtes zufolge muss der Geschädigte lediglich klar belegen können, dass der Schadensfall durch das Tier erfolgt ist. Der  Besitzer hingegen müsste  – um nicht als  Verantwortlicher zu gelten – beweisen, dass  sich der Schadensfall aufgrund unvorhersehbarer Umstände, auf die  er keinen Einfluss  habe,  ereignet hat.

Richterin Pasquali kam zum Schluss, dass der Unfall einzig der Verantwortung des Tierhalters anzulasten sei.

Sie  verurteilte Geiser  zu  13.480 Euro Schadenersatz,  worin sowohl die Knieverletzung des Klägers als auch die Reparaturkosten des Motorrades enthalten sind.

D/rc




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