Der gesamtstaatliche Kollektivvertrag sieht vor, dass es für den Besuch beim Hausarzt eine Vormerkung braucht. Sprich, zum Arzt geht es nicht mehr, wenn der Patient gerade Zeit hat, sondern nur mehr nach Terminvereinbarung.Lediglich Akutpatienten seien von dieser neuen staatlichen Regelung ausgenommen. Aufgrund dieser Regelungen könnte es laut Dr. Eugen Sleiter, dem Landessekretär von CISL Medici, zu Wartezeiten bei den Hausärzten kommen. Für den Hausarzt solle es die Arbeit erleichtern. stol________________________________Alle Hintergründe und was Dr. Eugen Sleiter und Martha Stockers Ressortchef Michael Mayr dazu sagen, gibt es in der Mittwoch-Ausgabe der Tageszeitung "Dolomiten".