In einer Aussendung vom Sonntag heißt es vonseiten der Quästur: "Die Ämter der Polizei, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, sind zweisprachig."Es mag sein, dass nicht genügend darauf hingewiesen wird, dass die Bürger sich auch in deutscher Sprache an die Dienste wenden können. Beanstandet worden war das Fehlen von Hinweisen auf das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache. stol