Werbung - Redaktion - Montag, 21. Mai 2012
06. Februar 2012
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Lokal

Zweisprachigkeitsprüfung: Drei Neuerungen

Drei Neuerungen zur Zweisprachigkeitsprüfung hat die Landesregierung am Montag beschlossen.

Künftig sind die Prüfungsthemen im Internet zu finden, damit sich Interessierte praxisnah vorbereiten können.

Wer die Kenntnis einer der beiden Sprache durch ein anerkanntes Diplom belegen kann, muss nur noch eine Prüfung in der anderen Sprache bestehen, um den Zweisprachigkeitsnachweis zu erlangen.

Die dritte Neuerung betrifft den Prüfungsmodus. Wer unentschuldigt von der Prüfung fernbleibt, kann erst nach sechs Monaten wieder zur Zweisprachigkeitsprüfung antreten.

stol




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