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Artikel vom 07. Juni 2012
Die Landesregierung hat rund sieben Millionen Euro bereitgestellt. Oberschüler können ihre Gesuche bis zum 4. Oktober einreichen.
2.340 Studienbeihilfen zu 2.800 Euro stellt die Landesregierung Ober-, Kunst- und Berufsschülern im kommenden Schuljahr 2012/13 zur Verfügung; sie kommen in erster Linie jenen zugute, die während des Schuljahrs nicht in ihrer Familie leben können, also beispielsweise in einem Heim untergebracht sind.
Die Höhe eines Stipendiums hängt vom Familieneinkommen ab und beträgt wie im Vorjahr höchstens 2.800 und mindestens 1.200 Euro.
Das bereinigte Einkommen, das zur Inanspruchnahme dieser Studienförderung berechtigt, darf wie bereits im vergangenen Jahr maximal 25.000 Euro ausmachen.
Die Ausschreibung sieht vor, dass die Studienbeihilfe für Tagesheimschüler um 30 Prozent reduziert wird, für Fahrschüler um 80 Prozent.
In den Genuss einer Studienbeihilfe kommen können nur Schüler, die für dieselbe Ausbildung keine anderen finanziellen Zuwendungen oder etwa einen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.
Die Gesuchsvordrucke liegen in den kommenden Tagen und noch vor Schulschluss in den Sekretariaten aller Schulen auf.
Außerdem können sie von der Webseite der Landesabteilung für Bildungsförderung, Universität und Forschung heruntergeladen werden.
Einreichetermin ist Donnerstag, der 4. Oktober; dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, da ansonsten der Anspruch erlischt.
Unterlagen sind für das Ansuchen keine erforderlich, alle Angaben werden eigenverantwortlich gemacht - allerdings wird in Form von Stichproben kontrolliert.
Im Falle einer solchen Routinekontrolle kann das Landesamt für Schulfürsorge die notwendige Dokumentation anfordern und auf ihre Richtigkeit überprüfen.