Werbung - Redaktion - Mittwoch, 23. Mai 2012
09. Februar 2012
© 2012 APA/EPA
Panorama

2000 Euro für 22 Jahre alte Pommes

Eine Kunstgalerie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes 2000 Euro Schadenersatz zahlen.

Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Galerie ihre Aufbewahrungspflicht verletzt hat. Zwar befasste sich das Gericht nicht mit der Frage, ob die Fritten, die 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens „Pommes d'or“ dienten, selbst Kunst waren.

Aber sie hätten allein deshalb einen wirtschaftlichen Wert: Eine Zeugin habe glaubhaft angegeben, dass sie die Fritten gerne für 2500 Euro gekauft hätte.

apa/dpa




Hier können Sie den Artikel bewerten
 
 
On-Tour Fotos zum den Archiv