Mittwoch, 27. Juli 2016

Ab 2017 EEVE auch im geförderten Wohnbau

Die Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE wird ab 2017 auch für den Zugang zur Wohnbauförderung des Landes notwendig sein. Der ASGB zeigt sich über den von der Landesregierung gefassten Entschluss weniger glücklich.

Foto: © shutterstock









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