In Kürze beginnt die Ski- und Snowboardsaison in Südtirols Wintersportgebieten. Kurz davor hat der Südtiroler Landtag noch die neue Skipistenordnung über die Bühne gebracht: 34 Artikel umfasst der Landesgesetzentwurf, der die Landtagsabgeordneten zwei Tage beschäftigte.
Am Freitagabend gab es nach mehreren sprachlichen Nachbesserungen grünes Licht für das neue Pisten-Regelwerk.
Bei der geheimen Stimmabgabe stimmten 20 Landtagsabgeordnete für und acht gegen den Gesetzentwurf. Sechs Stimmzettel blieben weiß. So hatte Eva Klotz (Südtiroler Freiheit) angekündigt, ihre Stimme angesichts der Projekte Ried und Helm zu verweigern.
Die beiden Grünen Landtagsabgeordneten Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba kündigten ebenfalls ein Nein-Votum an.
Im Gesetzentwurf ist von „ausgestatteten Skigeländen“ die Rede, für die neue Regeln erstellt werden. Die Sicherheit spielt dabei eine prioritäre Rolle - und zwar sowohl jene der Skifahrer, als auch die der Betreiber.
Unterlassene Hilfeleistung: Strafen bis zu 1000 Euro
Leistet ein Ski- oder Snowboardfahrer bei Unfällen nicht Erste-Hilfe, muss er mit einer Strafe von 250 Euro bis 1.000 Euro rechnen. Die gleiche Strafe ist vorgesehen, sollten sich am Unfall beteiligte Personen weigern, ihre Personalien abzugeben.
Klare Kennzeichnung von Trainingspisten
Die neue Skipistenordnung schreibt ferner vor, dass Pisten, auf denen Trainingseinheiten absolviert werden, mit „angemessenen Schutzvorrichtungen“ von normalen Pisten abgetrennt werden müssen.
Auf diesen Pisten müssen alle – außer dem Trainer – einen homologierten Schutzhelm tragen.
Skitouren-Geher aufgepasst
Auch Skitourengeher sollten die neue Skipistenordnung studieren: So ist in den Zeiträumen der Pistenpräparierung und –instandhaltung der Zutritt zu den Pisten – laut Art. 20 der neuen Skipistenordnung – untersagt.
Man könne die Pisten nicht die ganze Nacht schließen, gab Landesrat Hans Berger zu bedenken. Er habe daher mit den Skipisten-Betreibern vereinbart, dass in jedem Gebiet wenigstens eine Piste nachts begehbar bleibe.
Betreiber muss Haftpflichtversicherung abschließen
Betreiber von Skigebieten müssen vor Saisoneröffnung für die Allgemeinheit eine „Haftpflichtversicherung gegen Schäden“ abschließen.
Keine Haftung für eventuelle Schäden besteht für den Eigentümer des Grundstückes (jener der im Grundbuch aufscheint, A. d. R.), sofern er nicht auch der Betreiber des Skigeländes ist.
Die neue Skipistenordnung ermöglicht es der Landesregierung außerdem, eine Versicherungspflicht für Nutzer und Betreiber der Skipisten vorzuschreiben.
Allerdings muss die Landesregierung erst prüfen, wie eine solche Haftpflicht- und Unfallversicherung aussehen könnte, ohne dass es zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, erklärte Landesrat Hans Berger während der Artikeldebatte im Landtag.
Eine mögliche Folge dieser Versicherung: Der Preis für die Tageskarte könnte steigen
Pisten- und Rettungsdienst & verpflichtende Unfallchronik
Der Skipistenbetreiber verpflichtet sich die Pisten zu präparieren, die Pisten-Schwierigkeitsgrade zu kennzeichnen und einen Info-Dienst einzurichten, der über die Wetterbedingungen und die Lawinengefahr Auskunft gibt. Außerdem muss er einen angemessenen Pisten- und Rettungsdienst gewährleisten.
Den Dienst kann er – bei Bedarf – an spezialisierte Organisationen auslagern.
Die Pistenretter übernehmen den Abtransport von Verunglückten und müssen daher im Besitz einer Erste-Hilfe-Ausrüstung sein.
Nach jedem Saisonabschluss muss der Betreiber eines Skigeländes der Landesabteilung für Tourismus eine detaillierte Auflistung der Unfälle übermitteln.
Schutzhelm-Pflicht für Minderjährige
Die Schutzhelm-Pflicht für Minderjährige (unter 14) gilt nach wie vor: Allerdings kann der zuständige Landesrat – bei Bedarf – die Helmpflicht ausweiten.
Verwaltungsstrafen, wenn...
Die neue Skipistenordnung regelt auch die Höhe der Verwaltungsstrafen, die beim Verstoß gegen die Schutzhelmpflicht oder bei anderen Sicherheitsvergehen ausgestellt werden.
So müssen Skigelände-Betreiber, die keine Baubewilligung haben, mit einer Geldbuße von 4.500 Euro bis 45.000 Euro rechnen.
Richtet ein Betreiber den vorgeschriebenen Pisten- und Rettungsdienst nicht ein, könnte ihn das zu bis 5.000 Euro kosten.
Ist der Pisten- und Rettungsdienst im Verhältnis zur Größe des Skigeländes nicht angemessen, ist eine Geldbuße von 500 Euro bis 1.500 Euro fällig.
Fehlen die entsprechenden Beschilderungen, dann könnte das den Betreiber bis zu 5.000 Euro kosten. Schließt er keine Haftpflichtversicherung ab, dann ist eine Geldbuße von 20.000 Euro bis maximal 200.000 Euro vorgesehen.
Verstoßen Ski- oder Snowboardfahrer gegen die Schutzhelmpflicht, dann kostet sie das bis zu 150 Euro.
Hauptzugänge: Name, Schwierigkeitsgrad und Öffnungszeiten – mehrsprachig?
Bei den Hauptzufahrten zum Skigebiet muss eine Tafel angebracht werden, die Auskunft über die Anlagen und Pisten, sowie über Name und Schwierigkeitsgrad gibt.
Auf der Tafel müssen außerdem die Öffnungs- und Schließungszeiten der Anlagen, der Zeitpunkt der Kontrollfahrten sowie die Zeiten, in denen die Pistenpräparierungen stattfinden, angegeben werden.
Die beiden PDL-Abgeordneten Maurizio Vezzali und Alessandro Urzì forderten während der Artikeldebatte eine Bestimmung zur Einhaltung der Zwei- bzw. Dreisprachigkeit, wobei sie – angesichts der zahlreichen Touristen – für noch mehr Sprachen plädierten.
Daraufhin verwies Landesrat Hans Berger auf eine eigene Durchführungsverordnung, die formuliert werden müsse.
„Überwachungsbeauftragte“ kontrollieren Einhaltung der Vorgaben
Beamte der Landesabteilung überprüfen die Einhaltung der Vorgaben, die die neue Skipistenordnung vorsieht.
Dabei können sie von externen Beauftragten und von den Organen der öffentlichen Sicherheit und der Polizei unterstützt werden. Diese Beamten erhalten vom Landeshauptmann den Titel „Überwachungsbeauftragter“.
Diskussion über Alkoholkonsum vor dem Start – Antrag abgelehnt
Der PDL-Abgeordnete Alessandro Urzì schlug im Rahmen der Artikeldebatte ein Alkoholkonsum-Verbot (vor dem Start) vor.
Während sich Ulli Mair (Freiheitliche), Hans Heiss (Grüne) und Maurizio Vezzali (PDL) dafür aussprachen, zeigten sich Eva Klotz (Südtiroler Freiheit), Veronika Stirner, Elmar Pichler Rolle (beide SVP) und Pius Leitner (Freiheitliche) skeptisch.
Auch Hans Berger warnte davor, etwas vorzuschreiben, was die Freiheit der Bürger zu stark einschränken könnte.
Er betonte, dass der Missbrauch von Alkohol bzw. Drogen bereits geahndet werde. Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Änderungsantrag von UrzÌ mit sieben Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
joi
| Tweet |
Neueste Meldungen
| Wirtschaft | Yahoo verhandelt über Rückver... |
|---|
| Sport | Chelsea-Triumph verbannt Tott... |
|---|
| Chronik | Mehrere Tote und Schäden bei... |
|---|
| Sport | Stimmen zum Champions League-... |
|---|
| Politik | G8-Staaten für Kombination au... |
|---|
| Politik | G8: Griechenland soll in der... |
|---|
| Sport | Robbens Fluch – Wieder versag... |
|---|
| Panorama | Oswald von Wolkenstein-Ritt:... |
|---|
| Chronik | Aus Vatikan verschwundene 15-... |
|---|
| Sport | Tennis: Rom-Finale lautet Djo... |
|---|
| Chronik | 89-Jähriger und Kinder verletzt |
|---|
| Chronik | 23.749 Ausrückungen im Vorjah... |
|---|