Am 31. August 2010 hat die Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen den Antrag auf gesetzeseinführende Volksabstimmung, der am 26. April 2010 vom Promotorenkomitee, vertreten durch Stephan Lausch hinterlegt wurde, als unzulässig erklärt.
Die Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen ist bei der Landesabteilung Zentrale Dienste eingerichtet.
Sie besteht aus den Richtern Marina Rossi Dordi von der Autonomen Sektion des Regionalen Verwaltungsgerichtes, Elena Covi vom Landesgericht und Alessandro Pallaoro von der Bozner Kontrollsektion des Rechnungshofes.
Die Kommission war beauftragt, die Zulässigkeit des Antrages auf gesetzeseinführende Volksabstimmung, die am 26. April 2010 vom Promotorenkomitee, vertreten durch Stephan Lausch hinterlegt wurde, zu überprüfen.
Der Antrag betraf einen Landesgesetzentwurf zur Direkten Demokratie, zwecks Abänderung des geltenden Landesgesetzes mit folgendem Gegenstand: Schutz der Sprachgruppen, Garantie einer institutionellen Information bei Volksabstimmungen, Absenkung des Beteiligungsquorums, Einführung des bestätigenden und ablehnenden Referendums über Verwaltungsakte.
Die Kommission hat den Antrag als unzulässig erklärt, u. a. weil ein Zuständigkeitsvorbehalt zugunsten des Landtages vorliege.
Außerdem wegen der verfassungsrichterlichen Rechtssprechung, die aufhebende Volksbefragungen zu Verfassungsgesetzen und zu ordentlichen Gesetzen mit verfassungsrechtlich vinkuliertem Inhalt nicht vorsieht bzw. ausschließt.
Promotorenkomitee forderte vier Punkte
Im April eingereichten Antrag forderte das Promotorenkomitee, vertreten durch Stephan Lausch, die Senkung des Beteiligungsquorums bei Volksabstimmungen auf 15 Prozent, weil das geltende Quorum (40 Prozent) die Nichtbeteiligung fördere und zu undemokratischen Verhinderungsstrategien einlade.
Außerdem die Einführung einer eigenen Schutzklausel für die Sprachgruppen in ethnisch sensiblen Fragen, nachdem die Sprachminderheiten im Land aus Furcht vor Majorisierung es vorziehen, auf mehr Mitbestimmungsrechte zu verzichten.
Gefordert wurde auch eine objektive, neutrale institutionelle Information bei Volksabstimmungen.
Als vierter Punkt wurde die Einführung des bestätigenden Referendums über bestimmte Beschlüsse der Landesregierung gefordert, damit die Bürger dort mitbestimmen können, wo es ihnen am nötigsten erscheint.
stol/lpa
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