Die Initiative für mehr Demokratie begrüßt in einer Aussendung das momentane SVP-Interesse an einer „guten Regelung der Direkten Demokratie“.
„Mit Genugtuung stellen wir fest, dass das derzeitig gültige Beteiligungsquorum von 40 Prozent in der SVP keine Basis mehr hat. Bei Streichung des Quorums haben wir Verständnis dafür, wenn stattdessen die Einstiegshürde geringfügig angehoben werden soll. Eine Anhebung der nötigen Unterschriften zur Erwirkung einer Volksabstimmung auf 10 Prozent der Wahlberechtigten, also auf 39.000 Unterschriften, lehnen wir jedoch ab - weil politisch unseriös und minderheitenfeindlich“, unterstreicht der Vorsitzende der Initiative, Otto von Aufschnaiter, in der Aussendung.
„Der Teufel steckt im Detail“
Die Initiative für mehr Demokratie spreche sich entschieden gegen eine „Verschlechterung des geltenden Gesetzes“ aus. So sei die von der SVP vorgeschlagene Einschränkung, nur noch über politische Grundsätze abstimmen zu können, unannehmbar. „Dann wird der Wille des Volkes nur gewährleistet, wenn über präzise Regelungen und Maßnahmen abgestimmt wird.“ Der Teufel liege bekanntlich im Detail, so von Aufschnaiter.
„Was auf Staatsebene gilt, darf auf Provinzebene nicht verboten werden“
„Dasselbe gilt für das Ansinnen, den Südtirolern die politische Mitbestimmung über Grundgesetze zur Regelung der Demokratie im Lande wieder zu entziehen. Deren Gestaltung gehört zu den Grundrechten und darf den Bürgern nicht genommen werden. Was auf Staatsebene gilt, darf auf Provinzebene nicht verboten werden“, mahnt der Vorsitzende der Initiative an.
Förderlich für einen Dialog zwischen politischer Vertretung und Zivilgesellschaft hingegen sei die Möglichkeit eines Gegenentwurfs durch den Landtag. „So, wie sie bereits in unserem Gesetzentwurf vorgesehen war“, erklärt von Aufschnaiter.
Was die Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung anbelange, „bevorzugen wir das so genannte ‚bestätigende Referendum‘, da es verfahrensmäßig zweckmäßiger und kostengünstiger ist.“
Initiative fordert „Schutzklauseln und mehr Information“
Die Erfahrung mit der ersten Volksabstimmung habe zudem gezeigt, dass auf die Angst einer Minderheit – in sprachgruppenspezifischen Interessen – überstimmt zu werden, eingegangen werden müsse. „Das soll durch die Einführung geeigneter Schutzklauseln erfolgen“, fordert von Aufschnaiter. Dasselbe gelte für die Information, die äußerst mangelhaft gewesen sei und die daher durch eine entsprechende Regelung abgesichert werden müsse.
„…ansonsten starten wir eine neue Volksinitiative“
„Sollte der Landtag, diese notwendigen Verbesserungen am geltenden Gesetz nicht in absehbarer Zeit verabschieden, sind wir bereit, diese mit einer neuen Volksinitiative dem Landtag und dem Volk zur Abstimmung vorzulegen“, so von Aufschnaiter abschließend.

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