Der Verwaltungsrat der SEL AG hat am heutigen Freitag einen Beschluss, den er selbst am Mittwoch gefasst hatte, auf Druck des Landes geändert.
Man habe "einem Antrag des Eigentümers, der mit heutigem Datum schriftlich formuliert worden war, stattgegeben und beschlossen, Generaldirektor Maximilian Rainer für drei Monate in den unbezahlten Wartestand zu überstellen", so der Verwaltungsrat der SEL AG in einer Aussendung.
Die SEL AG gehört zu 93 Prozent dem Land, das damit Haupteigentümer des Energieunternehmes ist.
Rainer hatte am Montag selbst um einen sofortigen unbezahlten Wartestand von drei Monaten gebeten, da gegen ihn die Bozner Staatsanwaltschaft ermittelt. Er wolle den Ausgang der Ermittlungen abwarten, hatte Rainer in einem Brief an den Verwaltungsrat geschrieben.
Am Mittwoch hatte die SEL AG dies mit der Begründung abgelehnt, Rainer müsse die Verhandlungen mit dem Energiekoloss Edison über den Kauf von Edison-Anteilen an acht Wasserkraftwerken in Südtirol weiterführen.
Einen Vize-Direktor, der diese Aufgabe übernehmen könnte, gibt es in der SEL nicht.
Die Staatsanwaltschaft will klären, ob Rainer in seiner Funktion als SEL-Direktor Interessen seines Arbeitgebers vernachlässigt oder verletzt und dabei privat davon profitiert hat.
Energie-Landesrat Michl Laimer hat bestätigt, dass es im Arbeitsvertrag von Rainer eine Exklusivitätsklausel gibt.
Rainer hat wiederholt erklärt, sich in keiner Hinsicht schuldig gemacht zu haben.