Samstag, 31. Juli 2010
15. Dezember 2009
Bei der Ortsnamensgebung bleibt alles beim Alten © 2009 D Bei der Ortsnamensgebung bleibt alles beim Alten
Lokal

„Regierung hat faschistische Dekrete wieder eingeführt“

"Die Regierung hat in letzter Sekunde die Abschaffung der Tolomei-Dekrete verhindert, obwohl das Parlament sich dafür ausgesprochen hatte. Für das demokratische Italien ist das eine Schande", sagte der sichtlich empörte SVP-Kammerabgeordnete Karl Zeller heute auf einer Pressekonferenz im Sitz der Volkspartei in Bozen.

Zusammen mit 29.000 anderen Gesetzen und Dekreten hätten die sogenannten „Tolomei-Dekrete“ aus der Zeit vor 1970 durch Reformenminister Roberto Calderoli abgeschafft werden sollen.

Dies hatten die beiden SVP-Parlamentarier Karl Zeller und Siegfried Brugger am 22. Dezember 2008 durch einen Abänderungsantrag im Parlament bewirkt. Dieser sei von allen Ministerien geprüft worden, selbst Michaela Biancofiore habe im Parlament dafür gestimmt.

Nachdem das Calderoli-Gesetz vom Parlament abgesegnet und das Gesetz im Februar 2009 veröffentlicht wurde, sollte morgen, am 16. Dezember, dieser Abänderungsantrag samt dem Abschaffungsgesetz in Kraft treten.

In letzter Sekunde hat die Regierung aber ihr Veto eingelegt: Auf Intervention des PDL wurde ein Korrekturdekret erlassen, das einen Großteil der Tolomei-Dekrete vom Abschaffungsgesetz ausklammert und damit den Abänderungsantrag zunichte macht. Dieses Dekret ist gestern im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Zeller: „Widerspruch zur Autonomie“

„Die Regierung hat mit dem Dekret bewusst faschistische Dekrete, die abgeschafft werden sollten, wieder eingeführt und das 60 Jahre nach dem Ende des Faschismus. Wo in Europa gibt es so etwas sonst noch“, so ein zorniger SVP-Obmann Richard Theiner auf der Pressekonferenz. „ Damit werden die deutschen Ortsnamen offiziell wieder abgeschafft, wie im Tolomei-Dekret vorgesehen.“

Die Tolomei-Dekrete verbieten den Gebrauch der deutschen Sprache in Südtirol, während das Autonomiestatut diesen ausdrücklich schützt. Zeller gab sich enttäuscht: „Ich kann nicht verstehen, wie das heute noch aktuell sein kann. Das steht klar im Widerspruch zur Autonomie.“

„Option wird gestrichen“

„Durch die Abschaffung der Tolomei-Dekrete hätte sich in der Ortsnamengebung in Südtirol nichts geändert. Die italienischen Namen wären ebenso geblieben, wie die deutschen, denn die Ortsnamengebung wird durch die Kartographie geregelt, nicht durch das Gesetz. Alles andere ist Propaganda, denn es ist nicht möglich, jeden einzelnen der 220.000 deutschen Orts- und Flurnamen gesetzlich zu schützen. Allerdings würden mit der Abschaffung der Tolomei-Dekrete faschistische Normen aus der Welt geschafft. Der SVP geht es ums Prinzip: So wurde zum Beispiel durch das Calderoli-Gesetz die Option von 1939 aus den Rechtsnormen gestrichen“, unterstrich Zeller.

„Inhaltlich ist der Beschluss der Regierung völlig absurd und verfassungsmäßig ist er äußerst bedenklich. Ich hoffe deshalb auf das italienische Verfassungsgericht“, sagte der Kammerabgeordnete.

„Vorgehensweise verfassungsrechtlich nicht korrekt“

Nicht nur die Änderung an sich kritisieren die SVP-Politiker. Vor allem die Vorgehensweise sei verfassungsrechtlich nicht korrekt. „Ein Beschluss des Parlaments wird mit einem Dekret umgangen“, bemängelt Zeller. Das sei verfassungsrechtlich nicht korrekt.

„Und inhaltlich ist es eine Schande für das demokratische Italien. Das Land führt 60 Jahre nach Ende des Faschismus faschistische Gesetze wieder ein. Damit gibt sich Italien in ganz Europa der Lächerlichkeit preis“, so der Kammerabgeordnete.

In dieselbe Kerbe schlägt Theiner: „Das ist nicht nur eine Ohrfeige für alle Deutsch- und Ladinischsprachigen, sondern für alle Demokraten – auch für die Italiener.“

„Werden uns wehren“

Die SVP werde sich sicherlich wehren, so Theiner. „Wir wollten historisches Unrecht beseitigen und protestieren auf das Heftigste, dass faschistische Gesetze wieder eingeführt werden“, erklärte der SVP-Obmann. „Dieser Akt wird internationale Folgen haben“, so Theiner.

Die SVP behalte sich vor, nach Anrufung des Verfassungsgerichtshofes den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte damit zu befassen.

"Alles transparent verlaufen"

Theiner wies die Angriffe von Außenminister Franco Frattini in Medien zurück, wonach die SVP hinterrücks gearbeitet habe.

"Alles wurde von den SVP-Parlamentariern im Parlament offen gemacht und von allen Kommissionen für rechtens erklärt." Sogar die Regierung habe alle Vorschläge überprüft und zunächst für in Ordnung befunden.

Erst nach Intervention „einiger rechter Abgeordneter“ sei das Gesetz aufgehoben worden, was verfassungsrechtlich unkorrekt sei.

Von Seite Frattinis würden „ethnisches Schüren“ betrieben, kritisierte Theiner.Es gebe in ganz Europa kein einziges Beispiel dafür, dass nun von einer Regierung wieder ein Gesetz eingeführt worden sei, mit dem „eine Minderheit gedemütigt wird“.

rb/ba

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