Sonntag, 28. August 2016

Bikini, Burkini, Zwickel: Bademode erregt Gemüter schon lange

Der Jurist Franz Bracht nahm es genau mit guten Sitten. „Frauen dürfen nur dann öffentlich baden, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist."

Nicht erst seit es den Burkini gibt, sorgt die Damenbademode für Gesprächsstoff: In den 1950er und 60er Jahren etwa, war der Bikini wegen zu viel gezeigter Haut verpönt. - Archivbild - Foto: © D









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