Das EU-Parlament hat den Weg für einen verschärften Stabilitätspakt frei gemacht. Er sieht strengere Haushaltsdisziplin, schärfere Strafen für Defizitsünder und ein schnelleres Krisenmanagement vor. Das mühsam ausgehandelte Gesetzespaket – Sixpack genannt – passierte am Mittwoch in Straßburg das Parlament. STOL hat mit EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann über die Neuerungen, die Konsequenzen für Italien und über die Euro-Krise im Allgemeinen gesprochen.
Der verschärfte Stabilitätspakt soll verhindern, dass EU-Staaten zu große Schuldenberge anhäufen.
Strafen für hartnäckige Defizitsünder sollen härter ausfallen und früher verhängt werden können. Besonders wichtig dabei ist: Nationale Regierungen können nicht mehr so einfach Strafverfahren der EU-Kommission blockieren.
Das Paket dürfte nach abschließender Annahme durch den EU-Ministerrat bis Anfang 2012 in Kraft treten. Für die schärferen Strafen gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren bis 2015. Dieses Sixpack ist die größte Reform des Euro-Stabilitätspaktes seit der Einführung des Euro 1999.
Die wichtigsten Punkte aus dem Paket sind:
Bei Verletzung der Budgetregeln
Bei Verletzung der Budgetregeln gibt es nach zweimaliger Ermahnung durch die Kommission und Nichtbefolgung eine 0,2 prozentige Zahlung an ein Depot. Wenn das Land sich bessert, bekommt es die Zahlung unverzinst zurück, wenn nicht, wandelt sich das Geld (0,2 Prozent des BIP aus dem Vorjahr) in eine Strafe um, die an den Europäischen Rettungsfonds EFSF geht.
Das Verfahren ist zweistufig. Nach einer Warnung der Kommission können die Euro-Länder mit qualifizierter Mehrheit dem Schuldensünder empfehlen, seine Haushaltspolitik innerhalb von fünf Monaten zu ändern, in schwerwiegenden Fällen verkürzt sich die Frist zur Korrektur auf drei Monate. Wenn keine Verbesserung eintritt, kann die Kommission dem Rat empfehlen, mit qualifizierter Mehrheit festzustellen, dass keine effizienten Anstrengungen des betroffenen Landes getroffen wurden.
Wenn der Rat der Empfehlung der Kommission nicht nachkommt, kann die Brüsseler Behörde nach einem Monat ihre Empfehlung neuerlich vorlegen. Diese Empfehlung ist dann automatisch angenommen – außer, es gibt eine einfache Mehrheit der Eurozone – mindestens neun Länder -, die dagegen stimmt.
Zweimalige Ermahnung und dann Strafen
Bei Verletzung makroökonomischer Ungleichgewichte – zu hohe Leistungsbilanzdefizit aber auch zu hohe Überschüsse – gibt es ebenfalls nach zweimaliger Ermahnung der Kommission 0,1 Prozent des BIP des Vorjahres als Strafe. Es gilt sonst im wesentlichen die gleiche Prozedur wie bei den 0,2 Prozent. Wenn die Strafen schlagend werden, drohen dem Schuldenstaat Zahlungen in Milliardenhöhe.
Die Konsequenzen bei übermäßigem Defizit
Bei einem übermäßigen Defizit und einem entsprechenden Defizitverfahren muss ein Land, das über 60 Prozent Staatsschuld aufweist, ein Zwanzigstel – also fünf Prozent – des über dieser Schwelle liegenden Schuldenbergs drei Jahre lang reduziert.
Sprich, wenn ein Land statt 120 Mrd. Euro Schulden (nehmen wir an das sind 60 Prozent des BIP) 160 Mrd. hat, also 80 Prozent oder 40 Milliarden mehr, muss das Land von den 40 Milliarden dreimal hintereinander fünf Prozent – das sind 8 Mrd. Euro – seiner Staatsschuld reduzieren.
Schnelleres Durchgreifen
Nach Inkrafttreten der Neuregeln können Sanktionen bereits beschlossen werden, wenn sich ein Haushaltsdefizit der Obergrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukt nähert und die betroffene Regierung nichts tut, um den Kurs zu korrigieren.
Die sechs legislativen Vorschläge, über die das EU-Parlament abgestimmt hat, sind:
stol/apa/dpa
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