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Artikel vom 03. August 2012

Italien fördert Markenanmeldungen von KMUs

Das italienische Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung hat einen Wettbewerb ausgeschrieben, der es italienischen Klein- und Mittelbetrieben KMUs ermöglicht, ab den 4. September 2012, um Förderungen für ihre Markenanmeldungen anzusuchen.

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„Der Bereich Patente und Marken der Handelskammer Bozen unterstützt die Südtiroler Unternehmen durch Beratung, Information und praktische Hilfestellung bei der Eintragung von nationalen und internationalen Marken“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Die Marke nimmt beim Schutz von geistigem Eigentum eine zentrale Stellung ein, insbesondere für jene Unternehmen, die auf internationalen Märkten tätig sind.

Betriebe, die ihre Ware ins Ausland liefern oder ihre Dienstleistung im Ausland erbringen, sollten ihre Marke auch in diesen Märkten schützen.

Aufgrund des zurzeit ausgeschriebenen Wettbewerbes des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, können italienische Klein- und Mittelbetriebe Förderungen für ihre Markenanmeldung beantragen.

Die Ausschreibung sieht ein Gesamtbudget von 4,5 Millionen Euro vor und unterstützt Unternehmen, die eine Gemeinschaftsmarke oder eine internationale Marke anmelden oder angemeldet haben.

Um zur Förderung zugelassen zu werden, muss die Entwicklung und Anmeldung der Marke zwischen dem 7. Mai 2012, also dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt, und dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrages zur Förderung erfolgen.

Die Ansuchen können ab dem 4. September 2012 bis zur Erschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel eingereicht werden.

Für weitere Informationen über den Inhalt der Ausschreibung und insbesondere über die Art der zugelassenen Ausgaben, der Voraussetzungen für die Zulassung zur Förderung, den Zeitpunkt und den Ablauf für das Einreichen der Fördergesuche wurde ein eigenes Internetportal eingerichtet.