Das Europaparlament hat sich für eine Entlastung kleiner Betriebe von Bürokratie ausgesprochen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen Unternehmen nach dem Willen der Abgeordneten bis zu einer bestimmten Größe künftig von den EU-Bilanzierungspflichten befreien können.
Das beschloss das Europaparlament am Mittwoch in Straßburg.
Allerdings müssen auch die EU-Mitgliedstaaten der Maßnahme noch zustimmen, wo der Vorschlag unter anderem bei Frankreich und Italien auf Bedenken stößt.
Die Unternehmen müssten zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Sie dürfen im Schnitt nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen sowie einen Jahresumsatz von höchstens einer Million Euro und eine Bilanzsumme von maximal 500 000 Euro haben.
Es geht aber nur um die detaillierten EU-Bilanzierungspflichten. Für die Steuererklärung wird die normale Buchführung mit Ein- und Ausgaben weiterhin notwendig sein.