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Artikel vom 28. Juni 2012

LVH begrüßt neues Lehrlingsgesetz

Der Landtag hat am Donnerstag die Lehrlingsausbildung in Südtirol mit einem Landesgesetz auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.

Gert Lanz

Gert Lanz

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Die Regierung in Rom hatte im September des Vorjahres die bestehenden Normen zur Lehre in einem "Einheitstext" zusammengefasst und alle älteren Normen zur Lehre aufgehoben.

Da das Land laut Autonomiestatut im Lehrlingswesen konkurrierende Gesetzgebungsbefugnisse hat, war es verpflichtet, seine Lehrlingsgesetzgebung innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung an die vom Staat festgelegten Grundsätze anzupassen.

"Es ist erfreulich, dass Südtirol sein Gesetz an die italienische Gesetzgebung angepasst hat. Das traditionelle Südtiroler Modell der Ausbildung wird so bewahrt und zugleich weiterentwickelt", soLVH-Präsident Gert Lanz.

Gleichzeitig würden auch die neuen Möglichkeiten, die das staatliche Gesetz bietet, in das Landesgesetz eingebaut.

Besonders wichtig ist dem LVH bei der Lehrlingsausbildung das so genannte duale System, also die kombinierte Ausbildung in Betrieb und Berufsschule.

Dieses wurde italienweit eingeführt, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen.

"Das duale System", so Lanz, "war bei uns in Südtirol schon seit Jahrzehnten Standard, und es ist gut, dass nun auch Italien die Vorteile der dualen Ausbildung erkannt hat".

Erfreut ist der LVH auch über die Integration der höheren Lehre in die Arbeitswelt. Eine Öffnung der Ausbildungswege und dadurch die Ermöglichung der Berufsmatura bringen viele Vorteile für die Jugendlichen.

Der LVH-Präsident: "Wir sind überzeugt, dass Ausbildung und Erfahrungen im Handwerk für die Jugendlichen Wertbeständigkeit und lebenslange Gültigkeit haben."