Diskutiert hat die Landesregierung nun den Entwurf des Gesamtplans für die Nutzung der öffentlichen Gewässer.
Zuvor konnten die angrenzenden Regionen, Provinzen, Gemeinden und Verbände Einwände einbringen. Es gelte nun, die Rangordnung von Trinkwasser, Wasser für die Landwirtschaft, Wasser für die Fischerei und Wasser für die Stromproduktion festzulegen, was auch eine politische Entscheidung sei, so Durnwalder.
Nachdem der endgültige Text ausgearbeitet ist, muss er vom höchsten Wassernutzung zuständigen staatlichem Gremium genehmigt werden. Dann wird der Plan in Form eines Dekrets vom Präsidenten der Republik veröffentlicht.

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