Einerseits begrüßt der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) die neuen Bestimmungen zur Straßenverkehrsordnung - andererseits übt er aber auch Kritik.
Nach langem Bemühen sei es dem HGV in enger Zusammenarbeit mit Senator Manfred Pinzger und Abgeordneten Karl Zeller gelungen, dass in Unterhaltungslokalen der Alkoholaufschank bis drei Uhr erlaubt sei, schreibt der HGV am Donnerstag in einer Aussendung.
„Bis jetzt war um 2 Uhr Schluss. Das führte dazu, dass die Gäste sich andere Möglichkeiten suchten, Alkohol zu konsumieren, vorzugsweise im Freien“, schreibt HGV-Präsident Walter Meister.
Der HGV habe immer wieder auf diese Folgen hingewiesen. „Offensichtlich ist es uns und den Abgeordneten Zeller und Pinzger gelungen, in dieser Angelegenheit den Gesetzgeber zu überzeugen, dass die einstündige Verschiebung des Alkoholaufschankverbotes Sinn macht“, fährt Meister fort.
Zudem habe der HGV stets darauf hingewiesen, dass der Alkoholkonsum in gesicherten und kontrollierten Lokalen vernünftiger sei, als außerhalb und abseits der Unterhaltungslokale.
Auf wenig Verständnis stößt im HGV jedoch die Bestimmung, wonach in Zukunft in sämtlichen Gastbetrieben, die ihre Tätigkeit nach 24 Uhr fortsetzen, Alkoholwarnschilder ausgehängt werden und Alkoholmessgeräte vorrätig sein müssen.
„Das führt zur absurden Situation, dass dies auf Schutzhütten genau so zutrifft wie auf Hotels, wo der Gast nach Mitternacht von der Hotelbar ins Hotelzimmer geht“, erläutert HGV-Präsident Walter Meister.
Die besagte Bestimmung tritt in drei Monaten in Kraft.
Außerdem bemängelt der HGV, dass der Gesetzgeber nach wie vor kaum auf Prävention und Sensibilisierung im Umgang mit Alkohol und Straßenverkehr Wert legt. „Stattdessen will man diese Thematik mit einer ständigen Verschärfung der Strafen lösen“, heißt es abschließend in der Presseaussendung.