Donnerstag, 30. Juni 2016
Mann muss nicht immer für die Frau zahlen
Eine vom Ehemann verlassene Frau brachte bei Gericht einen Rekurs auf Ehetrennung ein, wobei sie neben der Verurteilung des Gatten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für sich und für die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder auch beantragte, diesem möge das Umgangsrecht mit den Kindern verweigert werden, da er die Familie verlassen habe und bereits mit einer anderen Frau zusammenlebe.
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