Dabei wird demnach nicht berücksichtigt, wie viel von einem Produkt ein Mensch gefahrlos zu sich nehmen kann.
Das kalorienarme Süßungsmittel Aspartam ist in Europa für die Verwendung als Tafelsüßstoff und als Lebensmittelzusatzstoff in Nahrungsmitteln zugelassen – etwa in Getränken, Desserts, Süßwaren, Milchprodukten, Kaugummi, kalorienreduzierten Produkten und Erzeugnissen zur Gewichtskontrolle.
Das Süßungsmittel wird seit Jahrzehnten umfassend untersucht. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gilt Aspartam aufgrund eingehender Sicherheitsbewertungen als unbedenklich für den menschlichen Verzehr. Im vergangenen Jahr zeigte eine französische Studie mit 100.000 Erwachsenen, dass Menschen, die größere Mengen an künstlichen Süßstoffen – einschließlich Aspartam – konsumierten, ein leicht erhöhtes Krebsrisiko hatten.