Sonntag, 27. März 2022

Warum Sie sich sogar mit „Likes“ strafbar machen können

Bereits das „Liken“ von bedenklichen Beiträgen in sozialen Netzwerken kann ernsthafte strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, wie ein aktueller Fall in Italien zeigt. Was der Meraner Rechtsanwalt Thomas Schnitzer dazu sagt.

„Gefällt mir!“: Die Sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum und auch der Klick auf einen beliebten Button kann strafbar sein. - Foto: © Shutterstock

Von:
Michael Andres








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