Mittwoch, 21. Februar 2024

Daumen hoch für Hass-Kommentar: Mache ich mich damit strafbar?

Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass Verleumdung in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und TikTok mit Strafen geahndet werden können. Aber gilt das auch, wenn ich einen beleidigenden Post teile oder mit einem zustimmenden Smiley versehe?

Ist die Zustimmung zu einer Verleumdung im Internet mit einem Emoji im Grunde harmlos – oder doch nicht? Die rechtliche Lage ist klar. - Foto: © Shutterstock / shutterstock









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