„In den kommenden Wochen werden wir auf dem Weg der Wiedereröffnung vorankommen“, versprach Draghi, auch dank „sehr ermutigender“ Daten zu den Impfungen, wie er sagte. 81 Prozent der Bevölkerung haben den ersten Impfzyklus abgeschlossen. Insgesamt sind 84,8 Prozent der italienischen Bevölkerung zumindest durch eine Dosis geschützt. Dabei werden auch Einmaldosen und Genesene, die eine Dosis erhalten haben, berücksichtigt. 57,6 Prozent der Bevölkerung haben bereits die dritte Dosis erhalten. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/italien-green-pass-ohne-ablaufdatum-lockerungen-bei-fernunterricht" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet.)</a><BR /><BR /><b>Geboosterte mit Green Pass ohne Verfallsdatum</b><BR /><BR />Eine wichtige Neuerung für die Rückkehr zur Normalität ist, dass die Regierung mit dem Inkrafttreten des letzten Anti-Covid-Dekrets die unbegrenzte Gültigkeit des Green Passes für Geboosterte sowie doppelt geimpfte Genesene eingeführt hat. Für Doppelgeimpfte bleibt er 6 Monate gültig. Das jüngste Dekret, das am Mittwoch vom Ministerrat verabschiedet wurde, besagt, dass der Green Pass für diejenigen, die die Auffrischungsimpfung erhalten haben, ohne weitere Auffrischungsdosen gültig bleibt. Ebenso gilt für diejenigen, die „infolge des ersten Impfzyklus oder der Verabreichung der Auffrischungsdosis“ genesen sind, der Green Pass „ab dem Zeitpunkt der Genesung, ohne dass weitere Auffrischungsdosen erforderlich sind“.<BR /><BR /><b>Keine Begrenzung für Geimpfte in der roten Zone</b><BR /><BR />Wie bereits in der orangefarbenen Zone gelten nun auch in der roten Zone Verbote und Beschränkungen nur für diejenigen, die keinen Super Green Pass haben. „Wenn eine Region zur roten Zone wird, werden die damit verbundenen Einschränkungen die geimpften Personen nicht betreffen„, sagte Gesundheitsminister Roberto Speranza. Die Inhaber des Super Green Passes können ihre Wohngemeinde also jederzeit verlassen, ohne dies in irgend einer Art rechtfertigen zu müssen. Außerdem können sie Aktivitäten und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die Ungeimpften verwehrt sind – etwa ins Restaurant gehen.<BR /><BR /><b>Ab dem 11. Februar: Keine Maskenpflicht mehr im Freien</b><BR /><BR />Bis zum 10. Februar ist das Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich Pflicht. Ab dem 11. Februar entfällt jedoch die Maskenpflicht im Freien in weißen Zonen. In allen anderen Fällen bleibt sie bestehen. In Bars und Restaurants muss die Maske nur beim Verlassen des Tisches getragen werden. In Kinos und Theatern, Zügen, Flugzeugen, Schiffen und allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln muss sie immer getragen werden. Und: Es muss eine FFP2-Maske sein. In Turnhallen und Sportzentren sollte sie in öffentlichen Bereichen getragen werden: Beim Sport ist sie nicht zwingend.<BR /><BR /><b>Ab dem 11. Februar: Diskotheken sperren wieder auf</b><BR /><BR />Ab dem 11. Februar werden die Diskotheken nach den bereits genehmigten Protokollen wieder geöffnet. Nur diejenigen, die einen Super Green Pass haben, d. h. genesen oder geimpft sind, erhalten Einlass. In der Diskothek ist das Tragen einer Maske obligatorisch, es sei denn, man befindet sich auf der Tanzfläche. In Open-Air-Diskos kann man ohne Maske gehen. Für alle Tanzlokale gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent im Freien und 50 Prozent im Innenbereich.<BR /><BR /><b>Ausnahmezustand endet am 31. März</b><BR /><BR />Der Ausnahmezustand in Italien soll am 31. März 2022 enden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Verpflichtung zur Vorlage des Super Green Passes für das gesellschaftliche Leben und die Freizeit sowie für die Arbeit mindestens bis zum Sommer verlängert wird. Mit dem Ende des Ausnahmezustands sollte auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bei Innen- und Außenvorstellungen in Theatern, Kinos, Konzertsälen, Unterhaltungs- und Livemusikveranstaltungen sowie in Stadien, Sportstätten und öffentlichen Verkehrsmitteln enden. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/wenn-der-notstand-endet-was-aendert-sich-fuer-mich-bei-der-arbeit" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Welche Folgen die Aufhebung des Notstandes im Berufsalltag hat, lesen Sie hier.)</a><BR /><BR /><b>Am 15. Juni läuft die Impfpflicht aus</b><BR /><BR />Die Impfpflicht für über 50-jährige Menschen in Italien gilt derzeit bis zum 15. Juni. Die Impfpflicht wird für Ärzte, Krankenhaus- und Schulpersonal, Verteidigungs-, Sicherheitspersonal sowie die Polizei bis zu diesem Datum verlängert. Die Verpflichtung gilt auch für die Booster-Impfung, da der vollständige Impfzyklus auch die dritte Dosis umfasst.<BR />