Freitag, 8. März 2024

Signa: Landesgericht Innsbruck eröffnet Konkursverfahren über Benko

Das Landesgericht Innsbruck hat am Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen des Signa-Gründers René Benko eröffnet. Dies gab der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) am Vormittag bekannt.

René Benko hat seine Zahlungsunfähigkeit eingeräumt. - Foto: © APA/dpa / Marcel Kusch

Der Insolvenzeröffnung war am Donnerstag ein Insolvenz-Eigenantrag von Benko als Unternehmer vorausgegangen. Damit habe der Nordtiroler Immobilieninvestor seine Zahlungsunfähigkeit eingeräumt, hieß es. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten sei noch nicht geklärt.

„Es geht um das gesamte Vermögen“

„Die Wirkung des Konkursverfahrens bezieht sich auf das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko“, teilten die Gläubigerschützer mit. Umfasst sei auch sein Vermögen im Ausland: „Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen“ des Signa-Gründers, sagte Klaus Schaller, KSV1870-Regionalleiter West.

Gläubigerschützer erstaunt über Vorgehen

Der Gläubigerschutzverband zeigte sich über das Vorgehen Benkos indes erstaunt, da der Schuldner damit nicht mehr über sein Vermögen verfügen könne. Der Eigenantrag mache nur dann Sinn, „wenn dadurch das von der Finanzprokuratur angestrebte Konkursverfahren verhindert und im Eigenantrag ein Sanierungsverfahren beantragt wird.“
Doch ein solches sei nicht beantragt worden, daher befinde sich Benko nun „in jener Art von Insolvenzverfahren, welches von der Finanzprokuratur von Anbeginn an angestrebt wurde“.
Benko war mit dem Eigenantrag der Entscheidung über den bereits gestellten Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik zuvorgekommen.

Insolvenzverwalter muss sich Überblick über die Vermögenslage verschaffen

Zum Insolvenzverwalter wurde Andreas Grabenweger aus Innsbruck bestellt. Dieser müsse nun klären, ob das Beratungsunternehmen „ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann“. Zudem müsse er sich einen Überblick über die Vermögenslage des Schuldners verschaffen.
Es gelte zudem abzuwarten, welche Ansprüche gegen Benko geltend gemacht würden und wie hoch das Ausmaß möglicher Schadenersatzansprüche „aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs von wesentlichen Signa-Gesellschaften“ sei, so Schaller.

Eine Tagsatzung zur Prüfung der Forderungen wurde für den 24. April angesetzt. Noch sei kein Quotenangebot an die Gläubiger gelegt worden.

apa

Alle Meldungen zu:

Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden