Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen wurde bei den Initiatoren des Rekurses mit Erleichterung aufgenommen. Die Verlängerung bis auf den Puflatsch (und damit auf die Seiser Alm) wurde gestoppt.
Die Stellungnahmen
„Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass es für ein Projekt mit derart weitreichenden Folgen für Umwelt und Landschaft in jedem Fall eine strategische Umweltprüfung brauche“, erklärt dazu der Präsident des Dachverbandes, Josef Oberhofer. „Das Urteil geht in seiner Bedeutung also über das Projekt der Marinzen GmbH hinaus.“Auch AVS Präsident Georg Simeoni sieht sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. „Als AVS treten wir schon seit 1984 für einen Erschließungsstopp der Seiser Alm ein", so Simeoni. „Schließlich ist die Seiser Alm die größte und blumenreichste Alm Europas und in ihrer Artenvielfalt unbedingt zu bewahren".