Südtirol-Pass: Übergangsregelung für Prepaid-Karten
Am 14. Februar tritt der Südtirol-Pass in Kraft: Alle, die den Südtirol-Pass mit der Post erhalten haben, müssen ihn vor der ersten Nutzung aktivieren.
Wer dies noch nicht erledigt hat, kann das entweder online über das Benutzerkonto, telefonisch unter der Nummer 840 000 471 oder bei den Fahrkartenschaltern nachholen.
Damit bestätigt ein Antragsteller, dass er den richtigen Ausweis erhalten hat und meldet sich im System als Nutzer an. Ohne diese Aktivierung kann der Südtirol Pass nicht verwendet werden.
Nummer eingeben und bestätigen
Für die Online-Aktivierung muss man im persönlichen Benutzer-Konto die Nummer des erhaltenen Passes eingeben und bestätigen.
Bei telefonischer Aktivierung ist zusätzlich noch die Steuernummer für den Datenabgleich anzugeben.
Wer als Bezahloption den Bankeinzug gewählt hat, die Dokumente eingereicht und seinen Pass aktiviert hat, kann den Südtirol Pass ab 14. Februar nutzen.
Übergangsregelung für "Prepaid"-Karten
Eine Übergangsregelung gibt es hingegen für jene, die sich für die aufladbare Karte, die sogenannte "Prepaid"-Karte, entschieden haben.
„Aus technischen Gründen und um dem großen Ansturm gerecht zu werden, kann das erste Aufladen auch nach der ersten Nutzung nachgeholt werden, und zwar noch bis Ende Februar. Die Inhaber einer Prepaid-Karte können also am 14. Februar mit ihrem Südtirol Pass starten und das Aufladen dann noch bis Monatsende nachholen. Die in der Zwischenzeit getätigten Fahrten werden dann verrechnet“, so das zuständige Ressort des Landes.