Kleinkrafträder: Kenntafel mit sechs Ziffern jetzt Pflicht
Kleinkrafträder müssen künftig mit einer neuen Kenntafel und einer neuen Zulassungsbescheinigung ausgestattet sein.
Für Kleinkrafträder, die vor dem 14. Juli 2006 zugelassen wurden und noch die alte Kenntafel und Zulassungsbescheinigung haben, müssen innerhalb 14. Februar 2012 die Ausstellung der neuen Kenntafel mit sechs Ziffern und der neuen Zulassungsbescheinigung beim Schalterdienst der Landesabteilung Mobilität in Bozen beantragt werden.
Wer nach dem 14. Februar weiterhin mit der alten Kenntafel unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe von 389 bis zu 1559 Euro.