Patienten in Südtirol, die sich in Privatkliniken behandeln lassen, können weiterhin mit einer Rückvergütung durch die öffentliche Hand rechnen – allerdings unter bestimmten Auflagen.
„Diese Bestimmung wurde jetzt zeitgemäß erneuert - für die Patienten bedeutet sie mehr Wahlfreiheit und für das Gesundheitswesen eine gute Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Kliniken“, betont Gesundheitslandesrat Richard Theiner.
Er hat einen Beschluss in die Landesregierung eingebracht, der seit dem 28. Dezember in einem Landesgesetz verankert ist.
Drei Kernpunkte
Die Reform der indirekten Rückvergütung beinhaltet drei Kernpunkte.
Das Gesetz bestätigt die Wahlfreiheit der Südtiroler, sich auch in privaten, nicht mit dem Sanitätsbetrieb vertragsgebundenen Kliniken stationär behandeln zu lassen.
Die Rückvergütung kann bis zu 80 Prozent der vom Staat festgelegten Regelkosten für eine bestimmte Leistung (DRG) gehen.
Das Gesetz sei eine Stärkung der der Marienklinik in Bozen und der Klinik Sankt Anna in Meran, so Theiner.
Das Land gebe im Jahresdurchschnitt 6,5 Millionen Euro an Rückvergütungen für privat erbrachte Klinikleistungen aus.
Die Rückvergütung kann aber nur ein Patient in Anspruch nehmen, der nicht privat krankenversichert ist. Sie ist an eine Einkommenshöchstgrenze gekoppelt.
„Diese ist aber so bemessen, dass der Mittelstand nicht ausgeschlossen ist“, so Landesrat Theiner.
Bis zu einem Jahreseinkommen gemäß EEVE-Berechnung von netto 47.000 Euro für eine Einzelperson und 97.000 Euro für eine vierköpfige Familie ist man innerhalb der Bemessungsgrenzen.
Kommt die private Krankenversicherung nicht für den gesamten Kostenbetrag einer Behandlung auf, dann bekommt der Antragsteller den Fehlbetrag bis zur Höhe des staatlichen Regelsatzes erstattet.
Mit den neuen Bestimmungen könne die öffentliche Hand durchschnittlich eine Million Euro pro Jahr einsparen, haben Experten im Ressort von Gesundheitslandesrat Theiner berechnet.
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